Hochhaus-Richtlinien der Stadt Zürich – Mehr Möglichkeiten, nicht weniger
Die Stadtratsvorlage (B) für die BZO-Teilrevision «Hochhäuser» stellt gegenüber den Hochhausrichtlinien von 2002 eine erhebliche Verschärfung und qualitative Weiterentwicklung dar: Sie nimmt sensible Gebiete aus, begrenzt sehr hohe Hochhäuser, führt mit 40, 60 und 80 Metern ein differenziertes Höhenmodell ein und erhöht die Anforderungen an Freiraum, Stadtklima, Ressourceneffizienz und Graue Energie, Erdgeschossnutzungen, gesellschaftlichen Mehrwert sowie Städtebau und Architektur deutlich.
Die Gemeinderatsvorlage (A) verschärft diese bereits wesentlich strengeren Richtlinien zusätzlich durch räumliche und verfahrensrechtliche Einschränkungen. Sie streicht insbesondere auch die vom Stadtrat vorgesehenen Gebiete für hohe Häuser bis 40 Meter – mit einem entsprechenden Verlust von planerischem Spielraum für ökologisch, sozial und städtebaulich sinnvolle Lösungen.
Die Stadt braucht aber verschiedene Möglichkeiten, um auf die Herausforderungen unserer Zeit zu reagieren. Das hohe Haus ist eine davon.
Hohe Häuser schaffen Spielräume
Die maximale Ausnützung einer Parzelle ist in der Bau- und Zonenordnung bereits festgelegt. Das Hochhausgebiet ändert daran nichts. Ein 40 Meter hohes Haus bietet darum weder mehr noch weniger Wohnraum als ein konventionelles Gebäude auf demselben Grundstück. Das heisst, wenn man in die Höhe bauen kann, wird Fläche frei: Je nach Situation ist es daher ökologisch, städtebaulich und sozial die bessere Lösung. Dieser Spielraum sollte nicht verbaut werden.
Hohe Häuser bringen Luft und Grün in die überhitzte Stadt
Wo statt flächig in die Höhe gebaut wird, wird Platz am Boden frei. Das Hochhaus ermöglicht städtische Parks, Freiräume, Spielplätze und Gärten: dringend benötigte Grünräume, um die Stadt in den Hitzeperioden zu durchlüften und auszukühlen und bei Starkregen die anfallenden Wassermengen zu speichern. Dieses Potenzial entsteht allerdings nicht automatisch. Entscheidend ist, dass der gewonnene Raum am Boden tatsächlich für begrünte, entsiegelte und klimatisch wirksame Freiräume genutzt und durch entsprechende qualitative Anforderungen gesichert wird.
Hohe Häuser ermöglichen den Erhalt von Gebäuden
Der Druck auf die maximale Ausnützung einer Parzelle ist gross, Abriss und verdichteter Ersatzneubau sind die Folge. Häuser mit einer Höhe bis 40 Meter ermöglichen eine hohe Ausnützung mit kleinem Fussabdruck – und damit den Erhalt von Bestandsgebäuden mit günstigen Mieten nebenan. Ökologisch, sozial und baukulturell ist das die bessere Variante: Verdichtung ohne Verdrängung.
Hohe Häuser helfen dem gemeinnützigen Wohnungsbau
Hochpreisige Wohnungen und Verdrängung sind keine Folge der Bautypologie, sondern hängen mit den Renditevorstellungen der Eigentümer und den hohen Bodenpreisen zusammen. Rund die Hälfte der Grundstücke in den geplanten Hochhausgebieten mit Bauten bis 40 Metern befindet sich in der Hand von gemeinnützigen Bauträgerschaften. Ihnen gibt die Vorlage des Stadtrats den nötigen Spielraum für eine nachhaltige Weiterentwicklung mit preisgünstigen Wohnungen.
Ein Hochhausgebiet ist ein Möglichkeitsraum
In den Hochhausgebieten besteht kein Anspruch auf ein Hochhaus. Jedes Projekt muss nachweisen, dass es gegenüber der Regelbauweise einen städtebaulichen, architektonischen, öffentlichen und freiräumlichen Mehrwert schafft. Diese hohe Anforderung ist die eigentliche Qualität der Hochhausrichtlinien.
