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BZO-Revision Stadt Zürich - Negative Vorwirkung

Liebe SIA-Mitglieder

Wir möchten auf ein wichtiges Thema bezüglich BZO-Revision der Stadt Zürich aufmerksam machen. Die Stadt informiert dazu auf folgender Webseite:

Die Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Zürich wird derzeit revidiert. Die BZO-Revision wird voraussichtlich ab März 2026 öffentlich aufgelegt. Dann können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen während 60 Tagen zu den Inhalten äussern.

Sobald die BZO-Revision öffentlich aufgelegt wird, tritt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz die sogenannte «negative Vorwirkung» ein. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt werden Baugesuche nur noch bewilligt, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen. Wenn also die neuen Vorschriften strenger sind als die bisherigen, gelten sie schon ab der öffentlichen Auflage – auch wenn sie offiziell noch nicht in Kraft sind. Die negative Vorwirkung betrifft alle Baugesuche, für die zu diesem Zeitpunkt noch kein Bauentscheid vorliegt.